Fahrschule Herz
 
 
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 NEUER E zu B Kurs startet am Donnerstag, den 23.10.25 um 17:00 Uhr - Jetzt anmelden.... Wir freuen uns auf Euch... - NEUER B Kurs startet am Montag, den 27.10.25 um 16:20 Uhr - Jetzt anmelden... Wir freuen uns auf Euch... - Wir haben unsere Moped Kurse für dieses Jahr beendet. Je nach Wetterlage bieten wir ab dem Frühjahr 2026 (März / April) wieder AM Kurse ab... - Für unseren Weihnachtsurlaub halten ab Montag, den 22.12.2025 bis einschließlich Dienstag, den 6.1.2026 unsere Firma geschlossen. Ab Mittwoch, den 7.1.2026 stehen wir Euch gerne wieder mit Rat und Tat zur Seite und sind für alle Fragen gerne für Euch da... 

 
Du hast Fragen?

Fahrschule Herz
Ing. Michael Herz
Gasteigerstraße 16
A-6380 St. Johann in Tirol

 

Tel.: +43 / (0) 53 52 / 626 18
Fax: +43 / (0) 53 52 / 612 45
info@fahrschule-herz.at

B (PKW)

Mit dem B Führerschein darfst du:

  • mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3500kg Eigenmasse mit max. 9 Personen zur Beförderung lenken
  • leichte und schwere Anhänger ziehen
  • Motorräder mit max 125ccm/11kw fahren (5 Jahre B Führerschein, 6 praktische Stunden in der Fahrschule – Eintrag Code 111)
  • Motordreiräder (Trikes) lenken

Ausbildung

Die Ausbildung umfasst:

  • 20 Theorieeinheiten Grundwissen + 12 Theorieeinheiten Klasse B
  • Nach Absolvierung der Theorieeinheiten kannst du im Regelfall sofort zur Computerprüfung antreten.
  • Praxis - 2 Ausbildungsmöglichkeiten:
    +  12 Fahrstunden mit der Fahrschule + 1000km mit Begleiter (Pflicht)
        der Fahrschüler muss mind. 1000km mit Begleitperson absolvieren,
        es muss ein Fahrtenprotokoll geführt werden
    + 18 Fahrstunden mit der Fahrschule - Übungsfahrten sind möglich (kein Fahrtenprotokoll)

Die praktische Prüfung kann erst mit deinem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Nach Erhalt des Führerscheins musst du innerhalb eines Jahres die Mehrphasen „B“ absolvieren.


Übungstafel (Voraussetzungen)

  • 32 Theorieeinheiten
  • 8 Fahrübungen (Fahrlehrer)
  • Begleiterschulung
  • Antrag Übungsfahrten (Dokument im Fahrschulbüro)

Begleiter

  • Maximal 2 Begleiter möglich (nahe stehende Person z.B. Eltern)
  • Diese müssen 7 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sein
  • Kein schwerer Verstoß lt. StVO und KFG (Gerichtsstrafe z.B. Unfall mit Personenschaden)

Fahrzeuge

  • keine Überprüfung nötig
  • Kennzeichnung:  L-Tafeln
  • Bei Fremdfahrzeugen: Einverständniserklärung des Zulassungsbesitzers